Die Anlageberatung nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und die Anlagevermittlung nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG – jeweils von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG – erfolgen im Namen und für Rechnung und unter der Haftung der Dialog Vermögensmanagement GmbH, Gutenbergstraße 47, 72555 Metzingen, die über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gem. § 15 WpIG verfügt. Jegliches Vertragsverhältnis im Hinblick auf die Anlagevermittlung und Anlageberatung kommt ausschließlich mit der Dialog Vermögensmanagement GmbH zu Stande. Diese Tätigkeiten werden als vertraglich gebundener Vermittler i. S. d. § 3 Absatz 2 S 1 und 2 WpIG erbracht.

ÖKORENTA Erneuerbare Energien 14 - Anlegerklasse Typ A

EIN TYPISCHER ÖKORENTA-FONDS

Der ÖKORENTA Erneuerbare Energien 14 investiert in die Erzeugung sauberen Stroms aus regenerativen Quellen. Sein Fokus liegt – wie für ÖKORENTA-Fonds üblich – auf der Windenergienutzung an Land und großen Photovoltaik-Flächen mit Standorten in Europa.

Punkt 1: Als Alternativer Investmentfonds (AIF) erfüllt der Fonds alle gesetzlichen Vorgaben für den Anlegerschutz.

Punkt 2: Unser Portfolio aus zahlreichen Beteiligungen an Wind- und Solarparks sorgt für eine gute Streuung von Anlegerrisiken. Ertragsschwankungen an einzelnen Standorten können sich ausgleichen.
Punkt 3: Anleger:innen können von der realen Wertschöpfung profitieren, die aus der Produktion und dem Verkauf von sauberem Strom entsteht und dabei staatlich regulierte Einspeisevergütungen nutzen.

Punkt 4: Wind- und Solarenergie entfalten messbare Wirkungen für eine nachhaltige Zukunft. Mit einem Investment werden Anleger:innen Mitgestaltende der Energiewende.

Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt des Alternativen Investmentfonds (AIF) ÖKORENTA Erneuerbare Energien 14 geschlossene Investment GmbH & Co. KG und die „Wesentlichen Anlegerinformationen“, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Bitte beachten Sie die Risikohinweise dieser Kapitalanlage im Kapital „Risiken“ des Verkaufsprospekts.
Punkt 5: Mit unserem Fonds ÖKORENTA Erneuerbare Energien 14 investieren Anleger:innen in den systemrelevanten Bereich der Energieversorgung. Die Nutzung von Windenergie & Co. steigt weltweit an. Bei uns in Deutschland soll ihr Anteil gemäß Plänen der Bundesregierung bis 2030 auf 80 Prozent steigen.

Punkt 6: Erneuerbare Energien stehen politisch und gesellschaftlich im Fokus. Mit mehr Wind- und Solarenergie können wir ein autarkes Energiesystem aufbauen, das sich aus heimischen Quellen speist. Teure und unsichere Energieimporte können dadurch komplett überflüssig werden.
Punkt 7: Nur mit Erneuerbaren Energien und einer kompletten Abkehr von Kohle, Öl und Gas ist die Klimaerwärmung in den Griff zu bekommen, denn die Energieerzeugung aus fossilen Quellen gehört zu den größten Verursachern von CO2.
Die Energiepreise explodieren – und das seit Mitte 2021. Wer dafür einen Ausgleich sucht, muss selbst Stromproduzent:in werden.

Punkt 8: Mit unserem Fonds beteiligen sich Anleger:innen mittelbar an der grünen Stromproduktion. Damit tragen sie einerseits dazu bei, dass sich durch einen wachsenden Anteil der Erneuerbaren Energien die Strompreise stabilisieren, andererseits nutzen sie die derzeitige Preissituation zu ihren Gunsten.
Punkt 9: Wer denkt, Erneuerbare Energien seien teurer als fossile, liegt falsch! Die Grafik hier zeigt es: Die Energieumwandlung in elektrischen Strom war 2021 aus Gas und Steinkohle mehr als doppelt so teuer wie die aus Wind und Photovoltaik. (Angaben in Cent/kWh). Quelle: Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE)

Punkt 10: Mit ihrer Fondsbeteiligung reduzieren Anleger:innen effektiv und messbar ihren persönlichen CO2-Fußabdruck. Wie hoch die Klimaschutzwirkung des Fonds tatsächlich ist, weisen wir in jährlichen Reportings nach.

* Durch eine Beteiligung in Höhe von 20.000 Euro wurden im Jahr 2021 ca. 83 Tonnen CO2 eingespart. Dieser Betrachtung liegen drei Bestandsfonds (AIF) der ÖKORENTA zugrunde.
Der ÖKORENTA Erneuerbare Energien 14 darf sich als erster Fonds unseres Hauses „dunkelgrün“ nennen. Als sogenannter Artikel 9-Fonds entspricht er den strengen Vorgaben von Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung und damit der höchsten Nachhaltigkeitskategorie.

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